Manuelles Auskunftsverfahren - eine NetUSE Softwarelösung

NetUSE TKÜV-Suite – §174 TKG

(elektronische Schnittstelle zur Bestandsdatenauskunft)

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde im Jahr 2013 novelliert, so dass unter anderem der § 113 TKG neu aufgelegt und die Anforderungen erweitert wurden. In der neuesten Fassung sieht das TKG diese Maßnahme (manuelles Auskunftsverfahren) jetzt in § 174 vor. Jeder große Provider ist demnach verpflichtet, Auskunftsverlangen von Behörden nicht nur nach dem herkömmlichen Verfahren (zB. per Fax) anzunehmen und zu beantworten, sondern er muss außerdem auch eine elektronische Schnittstelle zur Annahme und Beantwortung von Anfragen bereitstellen.

Die NetUSE AG hat eine Lösung entwickelt, die der Umsetzung der Anforderung aus §174 TKG nach Bereitstellung einer „gesicherten elektronischen Schnittstelle“ zur „Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte“ dient.

Das System kann Auskunftsverlangen im von der Bundesnetzagentur in der Technischen Richtlinie TKÜV 6.2 spezifizierten Format automatisch entgegen nehmen. Operatoren können die Auskunftsverlangen prüfen, die angeforderten Bestandsdaten wie in §174 TKG beschrieben eintragen und das Ergebnis an die anfragende Behörde zurücksenden.

Das System wird über eine Web-GUI bedient. Es wird ein Rollenkonzept in Anlehnung an die TKÜV realisiert, das seine sichere Prüfung und Protokollierung aller Vorgänge gewährleistet.

Die TKÜV Suite ist eine Software Entwicklung der NetUSE AG. Die Software wird auf Kundenwunsch angepasst und mit der gewünschten Laufzeit in Wartung genommen.

Typmustergeprüfte Lösung

Die Lösung zur Bestandsdatenauskunft im Rahmen des TKG §174 ist seit dem 22.04.16 durch die BNetzA typmustergeprüft und sofort verfügbar!

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