Gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Kommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ist die Vorratsdatenspeicherung Ende 2007 in deutsches Recht umgewandelt worden.

Mit einer Einführung zum 1. Januar 2008 sehen sich die Provider bald deutlich verschärften Ansprüchen gegenüber. Entgegen den bisherigen gesetzlichen Anforderungen, die eine Speicherung nur so lange zuließen, wie dies zur Vertrags- erfüllung notwendig war, sind jetzt Mindest-Speicherfristen von 12 Monaten geplant.

Diese Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2008 für Telekommunikationsanbieter. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies dann auch für Internet Service Provider.

Die zu speichernden Daten umfassen:

  • Vergebene Rufnummer bzw. E-Mailadresse
  • Name und Anschrift des Inhabers
  • Datum des Vertragsbeginns
  • Geburtsdatum des Inhabers
  • Bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses

Bei Telefonverbindungen und SMS:

  • Die beteiligten Rufnummern inklusive Um- und Weiterleitungen
  • Beginn und Ende des Gespräches
  • Genutzte Dienste des Telefonanbieters
  • Bei Mobiltelefonen auch die Funkzelle

Bei EMails:

  • IP-Adresse und Kennung des Absenders
  • EMail-Adressen von Empfänger und Absender einer EMail
  • IP-Adresse bei Abruf einer EMail
  • Jeweils Datum und Uhrzeit

Bei Nutzung eines Internet-Zugangs:

  • IP-Adresse
  • Kennung des Anschlusses
  • Beginn und Ende der Nutzung

Dabei steht noch nicht fest, in welchem Format die Daten zu speichern sind und wie eine Abfrage der Daten durch die berechtigten Stellen erfolgt. Hierzu muss noch eine Erweiterung der Informationen zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen und der TR TKÜ vorgenommen werden.

Vorratsdatenspeicherung (Wikipedia, 27.12.2007)

EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung

c't: Fragen und Fakten zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten

Von Providern, Datenschützern und Bürgerrechtlern gibt es umfangreiche Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Diese bezieht sich auf z.T. ganz unterschiedliche Teilaspekte:

  • Provider kritisieren die erheblichen Kosten und die viel zu kurzen Umsetzungsfristen.
  • Datenschützer befürchten eine Ansammlung großer Datenmengen mit sensiblen Inhalten
  • Bürgerrechtler sehen eine Aushöhlung der Grundrechte

Es ist damit zu rechnen, dass die Vorratsdatenspeicherung Gegenstand von einer oder mehreren Verfassungsklagen werden wird. Dabei werden die Chancen der Kläger zumindest auf eine präzisere Definition und verkürzte Speicherfristen von diesen durchaus optimistisch gesehen.

Kritische Stimmen zur Vorratsdatenspeicherung:

Pressemitteilung des Verband der Deutschen Internetwirtschaft e.V.

Gutachten des ULD zur Vorratsdatenspeicherung

Initiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung"

Informationen zur Vorratsdatenspeicherung auf netzpolitik.org

Analog zur Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) wird die NetUSE AG auch zur Vorratsdatenspeicherung eine Lösung auf den Markt bringen, sollte dies durch die gesetzliche Lage gefordert sein.

Wie bei der TKÜV wird auch das Ziel dieser Lösung sein, die gesetzlichen Mindeststandards zu erfüllen und gleichzeitig die Kosten, den Aufwand und die gespeicherten Datenmengen zu minimieren.


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